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Auszug aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt (reserviert) oder, fals eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zu Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmer dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder den betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich den vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
  5. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20% des vereinbarten Preises, bei der Übernachtung mit Halbpension 30% des vereinbarten Preises und bei Übernachtung mit Vollpension 40% des vereinbarten Preises.
  6. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  7. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 5 errechneten Betrag zu bezahlen.
  8. Ist es dem Gastgeber möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zu Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. Zur Vermeidung der in Ziff. 5 u. U. entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
  9. Gerichtsstand ist der Betriebsort.

     

Hotel Heideparadies
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29614 Soltau

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